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   VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11.DA   

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https://dejure.org/2011,21269
VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11.DA (https://dejure.org/2011,21269)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.09.2011 - 5 L 996/11.DA (https://dejure.org/2011,21269)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. September 2011 - 5 L 996/11.DA (https://dejure.org/2011,21269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
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  • Justiz Hessen

    Art 13 ARB 1/80, § 7 Abs 2 S 2 AuslG 1965, § 2 Abs 1 S 2 AuslG 1965, § 10 Abs 1 Nr 10 AuslG 1965, § 31 Abs 4 S 2 AufenthG
    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) -

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Denn nach § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 musste die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn die weitere Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigte (BVerwG, U. v. 05.05.1982 - 1 C 86/78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33).

    Der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 war weit zu verstehen (BVerwG, U. v. 05.05.1982 - 1 C 86/78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Der EuGH hat in der Rechtssache Torpak (EuGH, U. v. 09.12.2010 - C-300/09 und C-301/09 - Toprak und Oguz, Rn. 45) klargestellt, dass die Stillhalteklausel in Art. 13 ARB 1/80 nicht dazu dient, die schon in den Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats integrierten türkischen Staatsangehörigen zu schützen, sondern gerade für die türkischen Staatsangehörigen gelten soll, die noch keine Rechte in Bezug auf Beschäftigung und entsprechend auf Aufenthalt nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dieses Beschlusses genießen.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Der Sinn und Zweck der Regelung besteht darin, neue Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden (Online-Kommentar, Migrationsrecht.net, zu § 2 AufenthG m.w.N.; BVerwG, U. v. 26.08.2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Denn von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann nur dann ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, U. v. 17.04.2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 5 Rn. 19).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Nach Art. 13 ARB 1/80 dürfen die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und die Türkei "für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthalt und Beschäftigung in ihrem Hoheitsgebiet ordnungsgemäß sind, keine neue Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt einführen." Die Vorschrift, die rechtlich eine reine Unterlassungspflicht beinhaltet, verleiht nicht unmittelbar ein Aufenthaltsrecht, sondern verwehrt den Vertragsparteien, die innerstaatlichen Regelungen für die Begünstigten gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Klausel zu erschweren (Online-Kommentar, Migrationsrecht.net, Art. 13 ARB unter Hinweis auf EuGH, U. v. 11.05.2000 - Rs. C-37/98 - Savas, InfAuslR 2000, 326).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2007 - 4 ME 49/07

    Anspruch eines iranischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Während bei der erstmaligen Verlängerung einer solchen Erlaubnis die Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialleistungen unbeachtlich ist (vgl. § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG), müsen bei der weiteren Verlängerung die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 i. V. m. § 8 Abs. 1 AufenthG erfüllt sein (OVG Lüneburg, B. v. 02.02.2011 - 11 ME 441/10 - juris; B. v. 08.02.2007 - 4 ME 49/07 - AuAS 2007, 62; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 31 Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11
    Während bei der erstmaligen Verlängerung einer solchen Erlaubnis die Inanspruchnahme von öffentlichen Sozialleistungen unbeachtlich ist (vgl. § 31 Abs. 4 Satz 1 AufenthG), müsen bei der weiteren Verlängerung die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 i. V. m. § 8 Abs. 1 AufenthG erfüllt sein (OVG Lüneburg, B. v. 02.02.2011 - 11 ME 441/10 - juris; B. v. 08.02.2007 - 4 ME 49/07 - AuAS 2007, 62; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 31 Rn. 58).
  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1159

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange bei laufendem Bezug von Sozialleistungen

    Andere öffentliche oder private Belange, die die Nichterteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis unverhältnismäßig erscheinen ließen und die schon im Rahmen der Güter- und Interessenabwägung bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 zu berücksichtigen wären, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BVerwG vom 5.5.1982 a.a.O. RdNr. 21; VG Darmstadt vom 19.9.2011 Az. 5 L 996/11.DA RdNrn. 42 f.).
  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1155

    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Niederlassungserlaubnis;

    Andere öffentliche oder private Belange, die die Nichterteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis unverhältnismäßig erscheinen ließen und die schon im Rahmen der Güter- und Interessenabwägung bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 zu berücksichtigen wären, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BVerwG vom 5.5.1982 a.a.O. RdNr. 21; VG Darmstadt vom 19.9.2011 Az. 5 L 996/11.DA RdNrn. 42 f.).
  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1156

    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Niederlassungserlaubnis;

    Andere öffentliche oder private Belange, die die Nichterteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis unverhältnismäßig erscheinen ließen und die schon im Rahmen der Güter- und Interessenabwägung bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu berücksichtigen wären, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BVerwG vom 5.5.1982 a.a.O. RdNr. 21; VG Darmstadt vom 19.9.2011 Az. 5 L 996/11.DA RdNrn. 42 f.).
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